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Oldtimer und Steuern in Deutschland

Für viele Autoliebhaber ist ein Oldtimer ein schönes Hobby, in dessen Pflege und Betrieb sie viel Geld investieren. Oldtimer dienen zum Erhalt und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Ein Auto gilt als Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurde. Welche Steuern Besitzer von Oldtimern zahlen müssen, hängt vom Kennzeichen ab.

Steuern für Oldtimer in Deutschland

Als Oldtimer zählen nicht nur Pkw, die vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen wurden. Auch Motorräder, Traktoren, Lkw und Anhänger im entsprechenden Alter zählen zu den Oldtimern. Pauschale Angaben über die Steuer sind nicht möglich. Die Steuer fällt jährlich an und muss immer ein Jahr im Voraus gezahlt werden. Rechtsgrundlage für die Besteuerung ist Paragraf 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), der die Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeuge festlegt.

Hat ein Oldtimer ein reguläres Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund, hängt die Steuer von den folgenden Faktoren ab:

  • Hubraum in Kubikzentimeter
  • Antriebsart mit Diesel-, Otto- oder Wankelmotor
  • Emissionsklasse

Besteuerung von Oldtimern mit H-Kennzeichen

Für Besitzer von Oldtimern besteht keine Pflicht, ein H-Kennzeichen zu nutzen. Damit ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen erhält, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
  • Fahrzeug muss fahrtüchtig sein und die Hauptuntersuchung erfolgreich durchlaufen haben
  • Fahrzeug muss zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • Originalzustand muss weitgehend vorhanden sein
  • Fahrzeug muss den Anforderungen nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechen

Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss der Oldtimer die Hauptuntersuchung durchlaufen. Die Sachverständigen entscheiden, ob ein H-Kennzeichen vergeben werden kann. Für Oldtimer, die gewerblich genutzt werden, beispielsweise als Mietwagen für Hochzeiten, kann das H-Kennzeichen nicht vergeben werden. Ein Oldtimer mit H-Kennzeichen kann jedoch als Dienstwagen angemeldet werden. Wird der Dienstwagen auch privat genutzt, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern.

Für alle Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt eine pauschale Besteuerung, unabhängig von Gewicht, Hubraum und Schadstoffemission. Die jährliche Steuer liegt bei einem H-Kennzeichen für Pkw, Lkw und Anhängefahrzeuge bei 191,73 Euro und für Motorräder bei 46,02 Euro. Ein H-Kennzeichen ist nicht immer die steuerlich günstigste Lösung. In der Regel sind Pkw mit einem Hubraum bis zu 800 Kubikzentimetern und Benzinmotor ohne H-Kennzeichen steuerlich günstiger. Der Kraftfahrzeugsteuer-Rechner im Internet informiert darüber, ob die Steuer mit oder ohne H-Kennzeichen günstiger ist.

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Ein H-Kennzeichen kann seit 2017 auch als Saisonkennzeichen vergeben werden, damit Oldtimer-Besitzer Steuern sparen können. Das Fahrzeug wird dann für zwei bis elf Monate im Jahr zugelassen. Die Steuer wird nur für die Monate gezahlt, für die das Fahrzeug zugelassen ist.

Alternativen zum H-Kennzeichen

Oldtimer als Nutzfahrzeuge, zu denen Traktoren gehören, können mit einem grünen Kennzeichen zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge fällt keine Kfz-Steuer an. Der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass diese Traktoren nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen und eine Teilnahme an Oldtimer-Treffen oder Ausfahrten nicht möglich ist.

Wer mehrere Oldtimer besitzt, kann ein rotes Wechselkennzeichen nutzen und Steuern sparen. Dafür gilt der pauschale Steuersatz von 191,73 Euro für alle Oldtimer. Das Kennzeichen wird an das Fahrzeug angebracht, mit dem aktuell gefahren wird. Allerdings sind dann nur Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Oldtimer-Messen und Reparaturen in der Werkstatt möglich.

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